Das Antragsverfahren für das Förderjahr 2025 hat begonnen
Institutionelle Förderung , Projektförderung, Investitionsförderung:
Die Frist zur Beantragung von Fördermitteln für die institutionelle Förderung, Projektförderung und Investitionsförderung ist der 15. Juni eines jeden Jahres für das darauffolgende Jahr.
Die Gewährung von Zuwendungen für Einrichtungen, Projekte und Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2025 erfolgt auf der Grundlage der durch den Kulturkonvent beschlossenen Richtlinie des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien über die Gewährung von Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen und für kulturelle Projekte ab 2024 vom 19. April 2023
Für die Antragstellung verwenden Sie bitte ausschließlich unseren Online-Antrag, der Ihnen hier zur Verfügung gestellt wird.
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Achtung: Jeder Antrag ist durch Drücken des Buttons "Zwischenspeichern" mindestens 1 x während des Ausfüllens des Online-Formulars zu speichern. Der "Senden" Button ist zum Abschluss zwingend zu drücken, damit der Antrag verbindlich eingereicht werden kann.
Online-Antrag Institutionelle Förderung 2025
Online-Antrag Projektförderung 2025
Online Antrag Projektförderung Investition 2025
Hinweise, Musteranträge zur Ansicht sowie Anlagen zu den Förderanträgen (Formulare) finden Sie in unserem Downloadbereich.
Bitte lesen Sie sich die Hinweise vor der Antragstellung aufmerksam durch!