Organisation des Kulturraums
Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien ist ein Pflichtzweckverband nach dem Gesetz über die Kulturräume Sachsens. Seine Hauptaufgabe besteht in der finanziellen Unterstützung der Träger regional bedeutsamer kultureller Einrichtungen und Maßnahmen aus Landeszuweisungen des interregionalen Kulturlastenausgleiches nach § 6 Abs. 2 Buchst. a SächsKRG und Mitteln der Kulturumlage, welche durch die Landkreise Bautzen und Görlitz, sowie die Stadt Görlitz erbracht werden.
Oberstes Entscheidungsgremium ist der Kulturkonvent. Der Kulturbeirat berät den Kulturkonvent in allen fachlichen Angelegenheiten.
Der Kulturbeirat des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien besteht aus bis zu 9 Mitgliedern. In den Kulturbeirat können Vertreter der im Kulturraum geförderten Kultursparten: Heimatpflege, Musikpflege / Musikschulen, Museen / Sammlungen, Bildende Kunst, Soziokultur, Darstellende Kunst, Bibliotheken / Literatur, Tiergärten /Schlossgärten und Landschaftsparks sowie ein Vertreter für kulturelle Belange der sorbischen Bevölkerung berufen werden.
Der Kulturbeirat hat für die geförderten Kultursparten Facharbeitsgruppen gebildet, die ihn in dessen Arbeit unterstützen und dessen Beschlüsse vorbereiten. Die Facharbeitsgruppen fungieren als Unterausschüsse des Kulturbeirates mit spezifischen Beratungsfunktionen. Hauptaufgaben sind die Prüfung der Förderanträge und die Erarbeitung von detaillierten Förderempfehlungen.
Der Kulturbeirat achtet dabei auf eine ausgewogene Berücksichtigung der einzelnen Sparten bei der Förderung durch den Kulturraum. Dies wird durch die Einbindung aller Kultursparten im Beirat ermöglicht.