Fördermöglichkeiten/ Wettbewerbe

  • Förderrichtlinie für Kooperationsprojekte der kulturellen Bildung im Kulturraum  Oberlausitz-Niederschlesien 2023

    Der Kulturraum mit der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung unterstützt auch im Jahr 2023 Kooperationsprojekte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, die sich mit der Vermittlung von Kunst und Kultur befassen. Kulturelle Bildungsprojekte, zum Beispiel in Form von kunst-, musik-, tanz-, theater- oder medienpädagogischen Angeboten, können das Lernverhalten positiv beeinflussen und die Kreativität und Persönlichkeitsbildung Heranwachsender fördern. Mit dieser Anschubfinanzierung durch den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien sollen kulturelle Bildungsprojekte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz initiiert werden, die eine längerfristige Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern aus den Bereichen Bildung und Kultur anstreben.

    Bis zum 31. März 2023 konnten über die Förderrichtlinie Kooperationen Kulturelle Bildung Ideen und Konzepte eingereicht werden, die sich in Form von fachlich-künstlerisch geleiteten Beteiligungsangeboten insbesondere an Kinder und Jugendliche richten oder die einen generationsübergreifenden Ansatz verfolgen. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Partnern, aus den Bereichen Kunst/Kultur und Bildung oder Jugend/Soziales, um den Zugang zur Zielgruppe zu gewährleisten. Förderfähig sind Projekte aller künstlerischen Sparten wie z.B. Bildende Kunst, Theater, Literatur, Musik, Performance, Tanz, neue Medien etc.  sowie spartenübergreifende Projektideen. 

    Die Förderung beläuft sich im Regelfall auf mindestens 1.500 Euro je Projekt und kann bis zu diesem Betrag auch als Vollfinanzierung gewährt werden. Auch umfangreichere Projekte können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 15% vorausgesetzt wird. Mit dieser Möglichkeit einer Anschubfinanzierung sollen kulturelle Bildungsprojekte initiiert und umgesetzt werden, die im Sinne einer nachhaltigen Strukturentwicklung der kulturellen Bildungslandschaft Oberlausitz-Niederschlesien auf eine längerfristige Zusammenarbeit abzielen. 

    Alle Informationen auf einen Blick bietet der Online-Flyer

    Die Förderrichtlinie finden Sie hier zum Download. Die Antragsfrist für Kooperationsprojekte der kulturellen Bildung bis Dezember 2023 endete zum 31.03.2023. Ein Antragstellung für das laufende Jahr ist nicht mehr möglich. 

    Die Formulare zur Abrechnung der bewilligten Projekte 2023 finden Sie hier. 

    Kontakt:

    E-Mail: Kulturellebildung@kreis-gr.de

    Tel.: +49 3581 6639412

    Vor-Ort-Termine nur nach Vereinbarung! 

    Standort: Lunitz 10, 02826 Görlitz, EG, Raum 502 

  • Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung Sachsen überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Mit einem Fördervolumen von mehr als 3 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.

    Sparten: Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, Spartenübergreifende Vorhaben

    Förderhöhe: max. 50 % der Gesamtausgaben

    Eigenanteil: mind. 5 % der Gesamtausgaben

    Antragsfristen: 1. März und 1. September 

    Antragstellung: Antragsformular (Freischaltung ca. 6 Wochen vor Antragsfrist

    Alle Informationen unter: https://www.kdfs.de/foerderung/projektfoerderung 

  • Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro. Vorhaben im Jahr 2023 können voraussichtlich ab 30. Januar 2023 per Online-Formular beantragt werden. 

    Fördergegenstand: Kleinere Kunst- und Kulturprojekte in ländlichen Regionen Sachsens

    Förderhöhe: Bis zu 100% der Gesamtausgaben, max. 5000,00 € 

    Eigenanteil: Erwünscht, aber nicht erfordert 

    Antragsfrist: Mind. 6 Wochen vor Projektbeginn 

    Antragstellung: PDF Antragsformular, per E-Mail 

    Alle Informationen zum Antrag sowie Ansprechpartner unter https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/kleinprojektefonds 

  • Sächsische allgemeinbildende Schulen, die Ganztagsangebote gestalten möchten, sollen auf Grundlage der Sächsischen Ganztagsverordnung - SächsGTAVO, pauschalierte zweckgebundene Zuweisungen erhalten. Die Schulen bestimmen Art und Umfang ihrer Ganztagsangebote selbst, setzen eigenständig schulspezifische Schwerpunkte und gestalten mit Partnern vor Ort, wie Verbänden, Kultur-, Sport- und Jugendvereinen, bedarfsgerechte und schülerorientierte Angebote.

    Leistungsorientierung und Chancengerechtigkeit stehen im Mittelpunkt des Ausbaus von Ganztagsangeboten an sächsischen Schulen. Ganztagsangebote sollen quantitativ und qualitativ auf hohem Niveau weiterentwickelt werden. Sie sollen vor allem dazu dienen, in einer veränderten Organisationsstruktur den Schülerinnen und Schüler den Erwerb von anwendungsfähigem Wissen, die Entwicklung von Methodenkompetenz, Lernkompetenz und Sozialkompetenz sowie die Werteorientierung zu ermöglichen.

    In den vergangenen Jahren hat sich an den sächsischen allgemeinbildenden Schulen ein positives Grundverständnis zu ganztägiger Bildung und Erziehung herausgebildet. Ganztagsangebote sind zu einem Merkmal von Schulqualität geworden, welches Schulen Raum bietet, ihr eigenes Profil herauszubilden bzw. weiterzuentwickeln und damit ihre Attraktivität zu erhöhen.

    Der Qualitätsrahmen unterstützt die Weiterentwicklung der Ganztagsprogramme und ist Grundlage für ein sächsisches Qualitätsverständnis von Schulen mit Ganztagsangeboten.

    Unter www.sachsen.ganztaegig-lernen.de finden Sie weitere Informationen sowie eine Kooperationsdatenbank mit Angeboten außerschulischer Lernpartner, in der Sie ihre kulturellen Bildungsangebote auch selbst einstellen können.

  • Durch die aktive Beschäftigung mit Kunst und Kultur können Kinder und Jugendliche persönliche Wertschätzung erfahren, neue Perspektiven entwickeln, ihre Sozialkompetenzen stärken und damit wichtige Fähigkeiten für ein erfolgreiches und selbstbestimmtes Leben erlernen. Jedoch lebt mehr als jedes vierte Kind in Deutschland in sozialen Verhältnissen, die den Zugang zu solchen Angeboten erheblich erschweren.

    Um die Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung 2013 das Förderprogramm „Kultur macht stark“ ins Leben gerufen.  Zivilgesellschaftliche Akteure schließen sich in Ihrem Wirkungskreis zu sogenannten „Bündnissen für Bildung“ zusammen, um außerschulische kulturelle Angebote für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche (3 – 18 Jahre) durchzuführen. In diesem Jahr wurde das Programm bis 2027 verlängert. "Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung" ist das bundesweit größte Förderprogramm für kulturelle Bildung.

    Um Kindern und Jugendlichen bessere Bildungschancen zu ermöglichen und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen, setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" für weitere fünf Jahre fort. Auch künftig werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche gefördert, die ansonsten wenig Zugang zu diesen Angeboten haben. Die neue Förderrichtlinie des BMBF können sie hier nachlesen: Förderrichtlinie (2023–2027) - BMBF Bündnisse für Bildung (buendnisse-fuer-bildung.de)

    Die gesamte Bandbreite der kulturellen Bildung wird gefördert – von der Alltagskultur über Digitale Medien, Literatur, Musik und Tanz bis hin zu Theater und Zirkus. Seit Mitte 2017 gibt es für ausführliche Beratung von der Idee bis zur Antragstellung die Servicestelle "Kultur macht stark" Sachsen, angegliedert an den Landesverband für Soziokultur Sachsen mit Sitz in Dresden. In Kooperation mit der Servicestelle veranstaltet die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung ca. zwei Mal im Jahr Informationsveranstaltungen zu "Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung", bei denen sich ausgewählte Förderer mit ihrem Programm vorstellen. Zudem unterstützt sie Akteur*Innen bei der Akquise von Bündnispartnern im Kulturraum zur erfolgreichen Antragstellung. Alle Informationen zum Programm: www.buendnisse-fuer-bildung.de

    Ansprechpartner*Innen für Sachsen zu Ihren Fragen:

    • Wie funktioniert die Antragstellung bei "Kultur macht stark"?
      finger links
      Ziele und Aufbau des Bundesförderprogramms sowie Tipps zu Antragsprozedere und Projektdurchführung

    • Wie finde ich geeignete Bündnispartner?
      finger links Beratung und Kontaktvermittlung zu lokalen und regionalen Kooperationspartnern und kommunalen Ansprechpartnern

    • Welcher Programmpartner fördert mein Projekt?
      finger links
       Informationen zu den Fördermodalitäten der bundesweit aktiven Förderer und Initiativen

    Servicestelle "Kultur macht stark" SachsenChristine Mueller LvS-HP re-li
    c/o Landesverband Soziokultur Sachsen
    Alaunstraße 9
    01099 Dresden

    Leitung der Servicestelle:
    Christine Müller

    Telefon: 0351 - 802 17 65

    E-Mail: kms@soziokultur-sachsen.de

    telefonische Beratungszeiten
    Mo-Mi: 10-12 Uhr
    Do:     15-17 Uhr

    oder

    Livia Knebel, Netzwerkstelle Kulturelle Bildung, Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, 03581 6639412 oder kulturellebildung@kreis-gr.de

  • Der DPJW (deutsch-polnisches Jugendwerk) fördert unterschiedliche Projekte mit Kindern und Jugendlichen aus Polenund Deutschland und/oder aus weiteren Ländern (Trilaterale Projekte). 

    Im Bereich Projektförderung (https://dpjw.org/projektfoerderung/) können Sie sich umfassend dazu informieren. Formulare zur Antragseinreichung sowie Antragsfristen finden Sie hier: https://dpjw.org/antrag/antrag-ausfuellen/ 

    Der Meetingpoint Music Messiaen e.V. als Zentralstelle des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes berät zu Fördermöglichkeiten und unterstützt bei der Antragstellung. Förderanträge für Projekte in Görlitz können zudem direkt beim Meetingpoint eingereicht werden.  

    Weitere Informationen und Beratungen können per Mail office@themusicpoint.net oder telefonisch dienstags und donnerstags unter 03581/ 66 12 69 bei Louise Georgi erfragt werden.

  • Hoch vom Sofa! ermuntert Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren dazu, sich einzumischen – im Dorf, in der Stadt oder im Viertel. Gefragt sind Ideen, mit denen vor der eigenen Haustür etwas verändert und gestaltet werden kann. Unterstützt von lokalen Partner*innen, den Projektbegleiter*innen, setzen Jugendliche eigene Projekte um und prägen ihre Nachbarschaft mit. Junge Menschen können die Gestaltung ihrer Ideen selbst in die Hand nehmen. Dabei können sie in ihre Projekte sowohl die Nachbarschaft mit einbeziehen als mit verschiedenen Akteur*innen, z.B. aus der lokalen Wirtschaft, zusammen arbeiten. Die Erfahrung, selbst etwas in ihrer Umgebung zu verändern und zu gestalten, stärkt das Selbstbewusstsein der Jugendlichen und eröffnet ihnen neue Freiräume.

    Hoch vom Sofa! ist ein Förderprogramm für Jugendprojekte. Beteiligung von Jugendlichen in allen Projektphasen ist gewollt und gelingt, indem Jugendliche direkt angesprochen werden, ihre Themen und Meinungen im Mittelpunkt stehen, sie von Erwachsenen begleitet, aber nicht angeleitet werden und das Programm sowohl thematisch als auch im gesamten Prozess offen angelegt ist.

    Ansprechpartnerin für die Landkreise Bautzen und Görlitz:

    Edda Laux
    0351-320 156 55
    edda.laux@dkjs.de
    LK Görlitz, Bautzen & Sächs. Schweiz-Osterzgebirge

    Alle Informationenund Materialien gibt es unter www.starkimland.de/hochvomsofa  

    Stark im Land – Lebensräume gemeinsam gestalten ist ein Programm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) in Kooperation mit dem Sächsischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.