Projektförderung: Kooperationen Kulturelle Bildung
Kulturelle Bildungsprojekte, zum Beispiel in Form von kunst-, musik-, tanz-, theater- oder medienpädagogischen Angeboten, können das Lernverhalten positiv beeinflussen und die Kreativität und Persönlichkeitsbildung Heranwachsender fördern. Mit einer Anschubfinanzierung durch den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien können jedes Jahr kulturelle Bildungsprojekte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz initiiert und umgesetzt werden, die eine längerfristige Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern aus den Bereichen Bildung und Kultur anstreben. Die Förderrichtlinie finden Sie hier zum Download.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden kulturelle Bildungsprojekte im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, die sich in Form von fachlich geleiteten Beteiligungsangeboten insbesondere an Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren richten oder die einen generationsübergreifenden Ansatz verfolgen.
Gegenstand der Förderung sind kleinere Kooperationsprojekte zwischen Kultureinrichtungen bzw. Kulturschaffenden und Bildungsinstitutionen wie Schulen, Kindergärten, Kinderhorte sowie Sozialträger und Schulvereine. Die Projektideen sollen sich mit der Vermittlung von kulturell-künstlerischen Methoden zu unterschiedlichen Themen befassen. Berücksichtigt werden Konzepte aller künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Projekte. Diese können ein- oder mehrtägig als Workshop, Projektwoche oder intensives Ferienangebot oder über einen begrenzten Zeitraum regelmäßig, jedoch auf das Kalenderjahr bezogen, stattfinden.
Was muss berücksichtigt werden?
Die Teilnehmenden sind aktiv am künstlerischen Prozess beteiligt und können diesen maßgeblich mitgestalten. Ganztagesangebote in Bildungseinrichtungen sind nicht förderfähig. Die eingereichten Konzepte sind zusätzlich und eine Teilnahme freiwillig.
Wie viel Geld kann beantragt werden?
Die Förderung beläuft sich auf maximal 2.000 Euro je Projekt und kann bis zu diesem Betrag auch als Vollfinanzierung gewährt werden. Die Obergrenze für die Einordnung als kleineres Kooperationsprojekt liegt bei Gesamtausgaben von maximal 5.000 Euro.
Wie und bis wann können Anträge gestellt werden?
Die Antragstellung für die Kooperationsprojekte 2025 war bis zum 28.02.2025 möglich. Die Förderentscheidung wird nach dem Beschluss des 136. Kulturkonvents am 30.04.2025 bekannt gegeben.
Wo finde ich die erforderlichen Unterlagen?
Alle Unterlagen sind im Download-Bereich zu finden: Antragsformular 2025, Logo Kulturelle Bildung, Empfangsbestätigung, Auszahlungsantrag, Auflistung der im Projekt geleisteten Arbeitszeit 2025, Formular Verwendungsnachweis 2025, Nebenbestimmungen ANBest P und ANBest K.
Geförderte Projekte 2025
Die Förderentscheidung wird nach dem Beschluss des 136. Kulturkonvents am 30.04.2025 bekannt gegeben.