In seiner 125. Sitzung am 04. März 2022 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
Umsetzung der Förderrichtlinie des Kulturraumes vom 11.03.2021
Abweichend von den Nebenbestimmungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) wurde beschlossen, dass Mehrerträge bei erwirtschafteten Einnahmen oder Zuwendungen Dritter (die nicht den Status einer institutionellen Förderung haben), die über die 10 Prozent Eigenerwirtschaftung hinausgehen, nicht zu einer Kürzung der Kulturraumzuwendung führen.
Gemäß Nr. 1.8 ANBest I ist die Bildung von Rückstellungen und Rücklagen nur zulässig, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben sind. In besonderen Ausnahmefällen, die zu begründen sind, soll auf Antrag die Bildung einer Betriebsmittelrücklage bis zur Höhe der üblicherweise in zwei Monaten anfallenden Personal- und Sachausgaben, soweit sie aus Liquiditätsgründen erforderlich ist, im Rahmen des Verwendungsnachweises geprüft und anerkannt werden.
Die Förderlisten für die Projektförderung 2022 und die Investitionsförderung 2022 wurden um jeweils 1 Maßnahme ergänzt.
Die Stadt Bautzen erhält für den Einbau einer Lüftungsanlage im Keller des Museums eine Zuwendung i. H. v. 70.000 Euro.
Die Gemeinde Cunewalde (Eigenbetrieb Kultur) erhält 58.000 Euro für die Vorbereitung eines Kabarettfestivals.
Hier finden Sie die Förderlisten
Kulturplan Lausitz
Der Kulturkonvent unterstützt die Schaffung einer Koordinierungsstelle für die gemeinsamen Aufgaben mit dem Freistaat Sachsen, als einen Vorschlag aus dem Kulturplan Lausitz. Der Kulturkonvent wird den Kulturplan Lausitz, als eine Gesprächsgrundlage respektieren und diesen Prozess unterstützen.
Für die institutionelle Förderung von Einrichtungen der Darstellenden Kunst wurden für 2023 nachfolgende Orientierungswerte beschlossen:
Deutsch-Sorbisches Volkstheater Bautzen, 2.306.000 Euro
Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau, 6.830.000 Euro
Sorbisches National-Ensemble, 260.000 Euro