Kulturkonvent beschließt zusätzliche Förderung für 2024. Antragsverfahren für Kulturraumförderung 2025 beginnt am 30. April.
Der Kulturkonvent des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien hat sich am 26. April 2024 zu seiner 132. Sitzung im Steinhaus Bautzen getroffen. Auf der Tagesordnung standen Beschlüsse zum laufenden Förderverfahren sowie organisatorische Veränderungen in der Verwaltung des Zweckverbands ab dem 01.01.2025. Am Nachmittag treffen sich die Mitglieder des Kulturkonvents mit Vertretern des Kulturbeirats zu einer Klausursitzung, um über die Weiterentwicklung der Leitlinien und zukünftige Förderschwerpunkte des Kulturraums zu beraten.
Dank zusätzlicher Fördermittel des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) können jedes Jahr kulturelle Bildungsprojekte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz initiiert und umgesetzt werden. Über die Förderrichtlinie Kooperationen Kulturelle Bildung werden 2024 insgesamt 32 Projekte mit Zuwendungen in Höhe von insgesamt 50.154,10 Euro im laufenden Jahr gefördert. Aus 42 eingegangenen Anträgen hatte die Jury, bestehend aus Vertretenden der Bereiche Kultur, Bildung und Soziales der Landkreise Bautzen und Görlitz, diese Auswahl getroffen. Ca. 1.200 Kinder- und Jugendliche werden von den unterschiedlichen Kreativangeboten aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Theater und Medienpädagogik profitieren können.
Die Übersicht der geförderten Projekte entnehmen Sie bitte dem Bereich "Förderung 2019-2024".
Die Angebote der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung, wie die künstlerisch-kreativen Weiterbildungen für pädagogisches Personal an KiTa, Schule oder Sozialen Einrichtungen und das 2023 gestartete Modellprojekt „Kulturpfadfinder“ erfreuen sich weiterhin großer Nachfrage. Im Programm Kulturpfadfinder können Schulen und KiTas im Kulturraum in diesem Jahr aus insgesamt 67 qualifizierten und vertiefenden kulturellen Bildungsangeboten der Kategorien Bildende und Darstellende Kunst, Kunsthandwerk & Traditionen, Literatur, Medien und Musik auswählen. Entstehende Durchführungs- und Fahrtkosten trägt der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien dank finanzieller Unterstützung des SMWK. Seit Mitte 2023 fanden über das Programm knapp 150 Einzelangebote statt, in denen sich über 2.000 Kinder und Jugendliche künstlerisch-kreativ betätigen und mit sich selbst und aktuellen Themen auseinandersetzen konnten. Weitere Informationen finden Sie unter www.kultur-pfadfinder.de.
Zusätzliche Förderung Investitionen 2024
Noch verfügbare Haushaltsmittel im Bereich Investitionsförderung in Höhe von rund 150.000 Euro ermöglichten für das laufende Jahr eine erneute Ausschreibung. Innerhalb der Antragsfrist sind 14 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 375.000 Euro eingegangen. Gefördert werden jetzt zusätzlich 6 Maßnahmen, während alle anderen Antragsteller die Chance haben, ihre Projekte für 2025 erneut einzureichen. Zu den noch in 2024 geförderten Investitionen gehört beispielsweise die Neuinstallation einer LED-Beleuchtung in der Dauerausstellung des Lessing-Museum Kamenz oder die Dachsanierung für die Wildtierauffangstation und Tierquarantäne beim Naturschutz-Tierpark Görlitz e.V.
Die Übersicht der geförderten Projekte entnehmen Sie bitte dem Bereich "Förderung 2019-2024".
Zweckverband Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien ab 01.01.2025
Ein wichtiger Verhandlungsgegenstand der Sitzung war die perspektivische Ausgliederung des Zweckverbands Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien aus der Landkreisverwaltung Görlitz. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Anpassung des bundesdeutschen Umsatzsteuergesetzes an EU-Recht ab 01.01.2025, was in der Konsequenz zur Besteuerung interkommunaler Dienstleistungen führt. Dienstleistungen, die bisher über Erstattungen im Rahmen von Vereinbarungen gezahlt werden, müssen zukünftig in Rechnung gestellt und mit 19% Umsatzsteuer versehen werden.
Ausblick und Einladung
30 Jahre Sächsisches Kulturraumgesetz und Kulturpolitische Leitlinien des Kulturraums
Das Sächsische Kulturraumgesetz feiert in diesem Jahr sein 30-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass laden der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien und die Hochschule Görlitz/Zittau zu einer Tagung am 24. Mai 2024 nach Görlitz ein (Programm siehe Anlage).
Der Gesetzgeber sieht alle sieben Jahre eine Evaluation des Kulturraumgesetzes vor, die Ende 2025 dem Sächsischen Landtag vorgelegt und jetzt durch das zuständige Ministerium begonnen wird. In diesem Zusammenhang trafen sich am Nachmittag die Mitglieder von Kulturkonvent und Kulturbeirat zu einer Klausurberatung, um inhaltliche und fördertechnische Impulse für den Prozess der Evaluierung zu erarbeiten. Gleichzeitig laufen Beratungen zur Fortschreibung der Kulturpolitischen Leitlinien des Kulturraums, die als Präambel zur jeweils geltenden Förderrichtlinie zu verstehen sind. Die aktuelle Fassung ist aus dem Jahr 2011. Ziel ist die Annahme einer Neufassung durch den Konvent im 1. Quartal 2025, so dass sich Auswirkungen auf die Förderrichtlinie im Antragsverfahren 2026 ergeben können.
Kulturraumförderung ab 30.04.2024 online beantragen
Die Antragsfrist für Förderanträge beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, c/o Landratsamt Görlitz, Lunitz 10, 02826 Görlitz, für das Haushaltsjahr 2025 endet am 15. Juni 2024. Dies gilt für die Anträge auf institutionelle Förderung, Projektförderung und Anträge auf Investitionsförderung.
Die Antragstellung für das Jahr 2025 erfolgt in elektronischer Form. Zum Online-Antrag und zu den Hinweisen rund um die Antragstellung gelangen Sie über die Internetseite www.kulturraum-on.de