Aktuelle Informationen aus dem Kulturraum

Erfahren Sie hier die Neuigkeiten auf einen Blick


  • Für die Kulturkasse und die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien suchen wir neue Mitarbeiter (m/w/d). Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Stellenausschreibungen.


    Sachbearbeitung Kulturkasse (m/w/d) zum 01.01.2025
    Bewerbungsfrist: 15.12.2024  vollständige Stellenausschreibung

    SB Projektkoordination Kulturelle Bildung (m/w/d) zum 01.02.2025
    Bewerbungsfrist: 31.12.2024 vollständige Stellenausschreibung 

     

  • Ab 19.11.2024 ist das Kulturraumsekretariat wieder in der Bahnhofstraße 24 in Görlitz im 1.OG, Haus A, Raum 1.25 - 1.23 zu finden.

    Die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung und die Lausitz Kultur Koordinierungsstelle haben ihren neuen Sitz in der Berliner Str. 61.

    Die Mitarbeiterinnen sind in gewohnter Weise für Sie erreichbar.

    https://kulturraum-on.de/de_DE/kultursekretariat

     

  • PRESSEMITTEILUNG

    In seiner 134. Sitzung am 6. Dezember 2024 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien folgende Beschlüsse gefasst:

    Vereinbarung zur unvermuteten Kassenprüfung 2025-2027
    Der Kulturkonvent hat beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Görlitz mit der unvermuteten örtlichen Kassenprüfung für die Jahre 2025 bis 2027 zu beauftragen.

     

    Positivliste Projektförderung 2025
    Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025 des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien wird erst im Februar 2025 erfolgen. Da zum 01. Januar 2025 keine Haushaltssatzung rechtswirksam beschlossen ist, besteht vorläufige Haushaltsführung nach § 78 SächsGemO. Es wurde ein Grundsatzbeschluss des Kulturkonventes bezüglich einer „Positivliste“ noch vor Jahresbeginn 2025 gefasst werden. In diese „Positivliste“ wurden Projekte aufgenommen werden, die für den Kulturraum von übergeordneter regionaler Bedeutung sind und mit aller Wahrscheinlichkeit auch eine Förderung erhalten werden.

     

    Förderrichtlinie Kooperationen für Kulturelle Bildung 2025
    Die Förderrichtlinie Kooperationen Kulturelle Bildung 2025 wurde beschlossen. Diese Förderrichtlinie tritt am 01. Januar 2025 in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft.

     

    Sitzungskalender 2025
    Der Sitzungskalender für das Jahr 2025 wurde beschossen. Danach tagt der Kulturkonvent am 16. Februar 2025, am 30. April 2025, am 24. Oktober 2025 und am 5. Dezember 2025.

     

     

    In seiner 133. Sitzung am 25. Oktober 2024 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien folgende Beschlüsse gefasst:

    Kulturumlage 2024
    Die Umlagegrundlagen für das laufende Haushaltsjahr 2024 wurden erst Ende Juni durch das SMF bekannt gegeben. Der Umlagesatz für die Kulturumlage wäre mit Beschluss einer Nachtragssatzung dahingehend zu erhöhen gewesen, dass der im Haushaltsplan des Kulturraumes veranschlagte Gesamtbetrag der Kulturumlage erreicht wird. Die Erhöhung des Umlagesatz wäre nur bis 30.06.2024 möglich gewesen. Um die im Haushaltsplan des Kulturraumes geplante Kulturumlage und die Landeszuweisung nach § 6 Abs. 2 Buchstabe a SächsKRG zu vereinnahmen, wurde die Kulturumlage für 2024 beschlossen.

     

    Erste Nachtragssatzung 2024
    Da zum 01. Januar 2025 voraussichtlich keine Haushaltssatzung für 2025 rechtswirksam beschlossen ist, besteht vorläufige Haushaltsführung nach § 78 SächsGemO. Daher soll mit der Nachtragssatzung 2024 ein entsprechender Stellenplan beschlossen werden. Dieser gilt bis die Haushaltssatzung für das neue Jahr erlassen ist.

     

    Institutionelle Förderung 2025 – Positivliste
    Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2024 des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien wird erst 2025 erfolgen. Da zum 01. Januar 2025 keine Haushaltssatzung rechtswirksam beschlossen ist, besteht vorläufige Haushaltsführung nach § 78 SächsGemO. Im Rahmen der institutionellen Förderung ist es vorgesehen Abschlagsbescheide zu erlassen. Zur Absicherung dieser Verwaltungsentscheidung wurde ein Grundsatzbeschluss des Kulturkonventes bezüglich einer „Positivliste“ gefasst.

     

    Anträge auf Folgefinanzierung im Bundesprogramm Aller.Land
    Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien reicht nach der erfolgreichen Erprobungsphase 2024 bis zu drei Anträgen beim Bundesprogramm Aller.Land auf Folgefinanzierung in der Umsetzungsphase für die Jahre 2025-2030 ein. Es handelt sich um die Projekte des Glasmuseums der Stadt Weißwasser (nördlicher LK GR), des Vereins Sohland lebt e.V. (südlicher LK GR) und des Vereins Im Friese e.V. (Bautzener Land LK BZ).

     

     

    In seiner 132. Sitzung am 26. April 2024 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien folgende Beschlüsse gefasst:

    Ergänzung Förderliste Projekte 2024
    Für das Haus Schminke wurde eine Projektförderung i. H. v. 27.525,97 Euro für das Projekt „Kuration und Einrichtung Sonderausstellungen 2024 inkl. Begleitprogramm“ beschlossen.

     

    Änderung Förderliste Investitionen 2024
    Die Ergänzung der Förderliste Investitionen 2024 wurde beschlossen. Folgende Fördermaßnahme wurde von der Förderliste Investitionen 2024 gestrichen:
    - Stadtmuseum Bautzen - Museum Bautzen - Erneuerung der Einbruchmeldeanlage 168.700 Euro
    - Stadt Radeberg - Ausbau des Dachgeschosses der Stadtbibliothek Radeberg  15.000 Euro
    - Sorbisches National Ensemble - Erneuerung der IT Technik und Telefonanlage 25.647 Euro

     

    Förderung von Kooperationsprojekten in der Kulturellen Bildung
    Durch den Kulturkonvent wurde die Förderliste Kooperationsprojekte Kulturelle Bildung 2024 beschlossen.

     

    Vereinbarung zur unvermuteten Kassenprüfung 2022-2024 
    Der Kulturkonvent hat beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Görlitz mit der unvermuteten örtlichen Kassenprüfung für die Jahre 2022 bis 2024 zu beauftragen.

     

    Ausgliederung des Zweckverbandes Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien
    Die Geschäftsstelle des Zweckverbandes wurde beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Kulturkonventes, die Zusammenarbeit mit der Verwaltung des Landkreises Görlitz unter den neuen gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen vertraglich anzupassen.

     

    Personalüberleitung in den Zweckverband Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien ab 01.01.2025
    Der Konventsvorsitzende wurde ermächtigt, eine Mitgliedschaft des Zweckverbandes Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien im Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen e.V. zu beantragen. Eine Übernahme des Personals wird ab 01.01.2025 angestrebt.

     

     

    In seiner 131. Sitzung am 06. Dezember 2023 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien folgende Beschlüsse gefasst:

    Jahresabschluss zum 31.12.2022
    Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien wurde zum 31.12.2022 mit der Bilanzsumme von 2.046.381,77 Euro festgestellt.

     

    Örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2023-2025
    Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Görlitz wurde mit der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 – 2025 des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien beauftragt.

     

    Förderliste Investitionen 2024
    Die Förderliste für die Investitionen 2024 wurde einstimmig beschlossen. 

     

    Änderung Förderliste Investitionen 2023
    Die Ergänzung der Förderliste Investitionen 2023 wurde beschlossen. Die Fördermaßnahme der Gemeinde Königshain - Sanierung / Umbau der ehemaligen
    Turnhalle im Schlossareal zur Kultur-Remise wurde von der Förderliste Investitionen 2023 gestrichen.

     

    Förderliste Projekte 2024
    Die Förderliste für die Projekte 2024 wurde einstimmig beschlossen.  

     

    Förderrichtlinie Kooperationen für Kulturelle Bildung 2024
    Die Förderrichtlinie Kooperationen Kulturelle Bildung 2024 wurde beschlossen.
    Diese Förderrichtlinie tritt am 01. Januar 2024 in Kraft und am 31. Dezember 2024 außer Kraft.

     

    Sitzungen des Kulturkonvents im Jahr 2024
    Der Sitzungskalender für das Jahr 2024 wurde beschossen. Danach tagt der Kulturkonvent am 26. April 2024, am 25. Oktober 2024 und am 06. Dezember 2024. 

     

     

    In seiner 130. Sitzung am 25. Oktober 2023 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien folgende Beschlüsse gefasst:

    Abberufung aus dem Kulturbeirat des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien
    Herr Torsten Wiegel wurde am 25.10.2023 aus dem Kulturbeirat abberufen.

     

    Berufung in den Kulturbeirat des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien
    Frau Kirstin Zinke wurde für die Sparte Soziokultur in den Kulturbeirat berufen.

     

    Ergänzung der Förderliste Investitionen 2023
    Für den Hillersche Villa e. V. wurde eine Zuwendung i. H. v. 7.500 Euro für die Reparatur der Lichtkuppel incl. Dachverblechung am Gebäude Hillersche Villa beschlossen.

     

    Ergänzung der Förderliste Kooperationsprojekte Kulturelle Bildung 2023
    Für die Evang. Kirchgemeinde Friedersdorf wurde eine Zuwendung i. H. v. 1.360 Euro für das Projekt "Junges Blech" Musikalische Ausbildung im Kinderposaunenchor Friedersdorf beschlossen.

     

    Haushaltssatzung 2024
    Die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 wurde durch den Kulturkonvent einstimmig beschlossen. Der Haushaltsplan umfasst ein Gesamtvolumen von rd. 20,28 Mio. Euro und ist zugleich die Bewirtschaftungsgrundlage für den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien.

     

    Förderliste institutionelle Förderung 2024
    Einstimmig wurde die Förderliste für die Institutionelle Förderung 2024 beschlossen.

     

    Kulturelle Bildung 2024
    Der Kulturkonvent hat die Fortführung der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung und ihrer Maßnahmen für das Jahr 2024 sowie die Durchführung des Projektes Kulturpfadfinder beschlossen.

     

    Annahme von Spenden
    Der Kulturkonvent hat die Annahme der Spende des LIONS Club Zittau i. H. v. 1.000,00 Euro beschlossen.

     

    In seiner 129. Sitzung am 19. April 2023 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Nachtragssatzung 2023
    Mit der Beschlussfassung über die erste Nachtragssatzung 2023 wurde der Umlagesatz für die Erhebung der Kulturumlage angepasst. Die Kulturumlage beläuft sich im aktuellen Haushaltsjahr auf 6.031.504 Euro.

    Förderung 2023
    Die Förderliste Investitionen 2023 wurde um 2 weitere Maßnahmen ergänzt.
    Zu den Förderlisten für 2023


    Neue Förderrichtlinie ab 2024

    Die Richtlinie des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien über die Gewährung von Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen und für kulturelle Projekte (FörderRL KR ON) ab 2024 wurde beschlossen. Die institutionelle Förderung der Sparte Darstellende Kunst wird durch gesonderten Beschluss geregelt.

    Die Richtlinie des Kulturraumes Oberlausitz- Niederschlesien über die Gewährung von Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen und für kulturelle Projekte vom 11. März 2021 tritt zum 31.12.2023 außer Kraft.

    Förderung von Kooperationsprojekten in der Kulturelle Bildung
    Durch den Kulturkonvent wurde die Förderliste Kooperationsprojekte Kulturelle Bildung 2023 beschlossen.

    Fortschreibung der kulturpolitischen Leitlinien des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien
    Nachdem in der Sitzung vom 03.02.2023 ein Beschluss zur Fortschreibung der Kulturpolitischen Leitlinien des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien gefasst wurde, wurde in der Sitzung vom 19.04.2023 ein Arbeitsplan für die Umsetzung vorgestellt und ein Redaktionskreis für die Umsetzung berufen. Nachfolgende Personen wurden in den Redaktionskreis berufen:

    - Frau Dr. Annemarie Franke (Kultursekretärin Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien)
    - Frau Anja Mielsch (Kulturkämmerin Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien)
    - Herr Jan Budar (Stiftung für das sorbische Volk)
    - Herr Octavian Ursu (Stadt Görlitz, Konventsmitglied)
    - Herr Torsten Wiegel (Vorsitzender des Kulturbeirates)

    Stiftung für Kunst und Kultur in der Oberlausitz
    Herr Frank Hiller wurde in den Stiftungsrat der Stiftung für Kunst und Kultur in der Oberlausitz berufen.

     

    In seiner 128. Sitzung am 03. Februar 2023 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
    Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien wurde zum 31.12.2021 mit der Bilanzsumme von 2.818.470,92 Euro festgestellt.

    Haushaltssatzung 2023
    Die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wurde durch den Kulturkonvent einstimmig beschlossen. Der Haushaltsplan umfasst ein Gesamtvolumen von rd. 20,32 Mio. Euro und ist zugleich die Bewirtschaftungsgrundlage für den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien.

    Förderlisten 2023
    Einstimmig wurden die Förderlisten für das Jahr 2023 beschlossen. Darunter die 
    Förderliste Institutionelle Förderung 2023
    Förderliste Projektförderung 2023
    Förderliste Investitionen 2023

    Kulturelle Bildung 2023
    Mehrere Projekte im Bereich der Kulturellen Bildung (welche in Trägerschaft des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien realisiert werden sollen)  wurden durch den Kulturkonvent bestätigt.
    Darunter ein „Mobilitätsprojekt“, welches vorbehaltlich der Bewilligung von Zuwendungen realisiert werden soll. Angelehnt an das Projekt KuBiMobil sollen im Rahmen dieses Projektes Fahrtkosten erstattet werden um so einen Beitrag zur Erreichbarkeit von Kunst und Kultur für alle Menschen im strukturschwachen, ländlichen Raum zu leisten.
    Auch die Fortführung der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung wurde für 2023 bestätigt. Damit verbunden ist die Realisierung des Projektes „Kulturpfadfinder“ (Mobilitätsprojekt) und die Umsetzung der Förderrichtlinie Kooperationen Kulturelle Bildung 2023, welche ebenfalls in der Sitzung beschlossen wurde. Die Förderrichtlinie soll über die Anschubfinanzierung qualitativ hochwertiger Angebote zum Aufbau langfristiger und nachhaltiger Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Kultureinrichtungen beitragen. Die Förderrichtlinie wird demnächst veröffentlicht.

    Fortschreibung der kulturpolitischen Leitlinien des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien
    Die Kulturpolitischen Leitlinien des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien sollen fortgeschrieben werden. Ein entsprechender Beschluss wurde in der Sitzung am 03.02.2023 gefasst.   

    Sitzungen des Kulturkonventes im Jahr 2023
    Der Sitzungskalender für das Jahr 2023 wurde beschossen. Danach tagt der Kulturkonvent am 19. April 2023, am 25. Oktober 2023 und am 06. Dezember 2023.

     

    In seiner 127. Sitzung am 25. Oktober 2022 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Nachtragssatzung 2022
    Mit der Beschlussfassung über die erste Nachtragssatzung 2022 wurde der Umlagesatz für die Erhebung der Kulturumlage angepasst. Die Kulturumlage beläuft sich im aktuellen Haushaltsjahr auf 6.031.504 Euro.

    Zweckverband übernimmt Personal
    Der Kulturkonvent hat beschlossen, die Mitarbeiter der Landkreisverwaltung Görlitz, welche derzeit für den Zweckverband Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien tätig sind, in ein Anstellungsverhältnis beim Zweckverband zu übernehmen. Dies soll zum 01.01.2023 umgesetzt werden.

    Positivliste institutionelle Förderung 2023
    Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien wird am 03. Februar 2023 erfolgen. Da zum 01. Januar 2023 keine Haushaltssatzung rechtswirksam beschlossen ist, besteht vorläufige Haushaltsführung nach § 78 SächsGemO. Im Rahmen der institutionellen Förderung ist es vorgesehen für das 1. Quartal 2023 Abschlagsbescheide zu erlassen. Zur Absicherung dieser Verwaltungsentscheidung wurde ein Grundsatzbeschluss des Kulturkonventes bezüglich einer „Positivliste“ gefasst.

    Vollzug Förderrichtlinie im Haushaltsjahr 2022
    Dem Kultursekretariat wurde hinsichtlich des Vollzugs der Richtlinie des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien über die Gewährung von Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen und für kulturelle Projekte (FörderRL KR ON) vom 11. März 2021 für das Jahr 2022 das Mandat erteilt, in den Bereichen der institutionellen und Projektförderung (im Einzelfall) bei bestimmten Sachverhalten abweichend von der Richtlinie zu entscheiden.

    Stiftung für Kunst und Kultur in der Oberlausitz
    Herr Joachim Mühle wurde entsprechend § 8 Absatz 4 der Satzung der Stiftung für Kunst und Kultur in der Oberlausitz zum 01.12.2022 neu in den Vorstand der Stiftung für Kunst und Kultur in der Oberlausitz berufen.

    Sitzung des Kulturkonventes
    Die nächste Sitzung des Kulturkonventes findet am 03. Februar 2023 um 09.30 Uhr im Steinhaus Bautzen statt.

     

    In seiner 126. Sitzung am 06. Mai 2022 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    Projektförderung 2022
    Weitere Projekte werden im Jahr 2022 gefördert.
    Der Domowina Regionalverband Jakub Lorenc-Zaleski e.V. erhält für die Ausrichtung des 9. Internationalen Dudelsackfestivals 10.000 Euro. Darüber hinaus wurde die Förderung für weitere 15 Investitionsmaßnahmen mit einem Fördervolumen i. H. v. von 502 TEUR beschlossen.
    28 Kooperationsprojekte im Bereich der Kulturellen Bildung werden mit insgesamt 66 TEUR gefördert.

    Die aktuellen Förderlisten für die Projektförderung und die Investitionsförderung finden sie hier.

     

    Stiftung für Kunst und Kultur in der Oberlausitz
    Frau Birgit Weber wurde entsprechend § 8 Absatz 4 der Satzung der Stiftung für Kunst und Kultur in der Oberlausitz zum 07.05.2022 neu in den Vorstand der Stiftung für Kunst und Kultur in der Oberlausitz berufen.
    Herr Rolf Werstler wurde aus dem Stiftungsrat der Stiftung für Kunst und Kultur in der Oberlausitz abberufen.

     

    In seiner 125. Sitzung am 04. März 2022 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    Umsetzung der Förderrichtlinie des Kulturraumes vom 11.03.2021
    Abweichend von den Nebenbestimmungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) wurde beschlossen, dass Mehrerträge bei erwirtschafteten Einnahmen oder Zuwendungen Dritter (die nicht den Status einer institutionellen Förderung haben), die über die 10 Prozent Eigenerwirtschaftung hinausgehen, nicht zu einer Kürzung der Kulturraumzuwendung führen.

    Gemäß Nr. 1.8 ANBest I ist die Bildung von Rückstellungen und Rücklagen nur zulässig, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben sind. In besonderen Ausnahmefällen, die zu begründen sind, soll auf Antrag die Bildung einer Betriebsmittelrücklage bis zur Höhe der üblicherweise in zwei Monaten anfallenden Personal- und Sachausgaben, soweit sie aus Liquiditätsgründen erforderlich ist, im Rahmen des Verwendungsnachweises geprüft und anerkannt werden. 

     

    Die Förderlisten für die Projektförderung 2022 und die Investitionsförderung 2022 wurden um jeweils 1 Maßnahme ergänzt. 
    Die Stadt Bautzen erhält für den Einbau einer Lüftungsanlage im Keller des Museums eine Zuwendung i. H. v. 70.000 Euro.
    Die Gemeinde Cunewalde (Eigenbetrieb Kultur) erhält 58.000 Euro für die Vorbereitung eines Kabarettfestivals.
    Hier finden Sie die Förderlisten

     

    Kulturplan Lausitz
    Der Kulturkonvent unterstützt die Schaffung einer Koordinierungsstelle für die gemeinsamen Aufgaben mit dem Freistaat Sachsen, als einen Vorschlag aus dem Kulturplan Lausitz. Der Kulturkonvent wird den Kulturplan Lausitz, als eine Gesprächsgrundlage respektieren und diesen Prozess unterstützen. 

     

    Für die institutionelle Förderung von Einrichtungen der Darstellenden Kunst wurden für 2023 nachfolgende Orientierungswerte beschlossen:
    Deutsch-Sorbisches Volkstheater Bautzen, 2.306.000 Euro
    Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau, 6.830.000 Euro
    Sorbisches National-Ensemble, 260.000 Euro

     

    In seiner 124. Sitzung am 03. Dezember 2021 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
    Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien wurde zum 31.12.2020 mit der Bilanzsumme von 1.876.017,90 Euro festgestellt.

     

    Die Förderlisten für die Projektförderung 2022 und die Investitionsförderung 2022 wurden beschlossen. Darüber hinaus wurde die Förderliste Investitionen 2021 um 8 Maßnahmen ergänzt. Hier finden Sie die Förderlisten

     

    Förderrichtlinie Kooperationen Kulturelle Bildung 2022
    Im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien wird im Jahr 2022 im Rahmen der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung eine Förderrichtlinie „Kooperationen für Kulturelle Bildung 2022“ etabliert. Die Förderrichtlinie soll über die Anschubfinanzierung qualitativ hochwertiger Angebote zum Aufbau langfristiger und nachhaltiger Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Kultureinrichtungen beitragen. Die Förderrichtlinie wird demnächst veröffentlicht.

     

    In seiner 123. Sitzung am 01. Oktober 2021 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    Haushaltssatzung 2022
    Die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wurde durch den Kulturkonvent einstimmig beschlossen. Der Haushaltsplan umfasst ein Gesamtvolumen von rd. 19,2 Mio. Euro und ist zugleich die Bewirtschaftungsgrundlage für den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien.

    Förderliste Institutionelle Förderung 2022
    Einstimmig wurde die Förderliste institutionelle Förderung 2022 beschlossen.

    Projektförderung 2021
    Weitere Projekte werden im Jahr 2021 gefördert. Das Sorbische National-Ensemble erhält 38.598 Euro für die Innenausstattung des Eingangs-u. Besucherbereiches. Für Sanierungsmaßnahmen am Musikschulgebäude erhält die Musikschule J. A. Hiller eine Zuwendung i. H. v. 79.280 Euro.

     

    In seiner 122. Sitzung am 25. Juni 2021 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Nachtragssatzung 2021
    Mit der Beschlussfassung über die erste Nachtragssatzung 2021 wurde der Umlagesatz für die Erhebung der Kulturumlage angepasst. Im Jahr 2021 ist eine leichte Erhöhung der Kulturumlage erforderlich. Nach § 6 Absatz 4 SächsKRG darf die Landeszuweisung nicht Höher sein als das zweifache der Kulturumlage.
    Eine Landeszuweisung i. H. v. 12.063.007 Euro erfordert demnach eine Kulturumlage i. H. v. 6.031.504 Euro.

    Projektförderung 2021
    Weitere Projekte werden im Jahr 2021 gefördert. Das Deutsch-Sorbische Volkstheater Bautzen erhält für die Erneuerung der Beschallungsanlage eine Zuwendung in Höhe von 100.500 Euro. Für den Umbau einer ehemaligen Turnhalle im Schlossareal Königshain zur Kultur-Remise wurde eine Zuwendung in Höhe von 200.000 Euro beschlossen. Träger des Projektes ist die Gemeinde Königshain. 

    Berufung von Beiratsmitgliedern in den Stiftungsrat für Kunst und Kultur in der Oberlausitz
    Zum 25.06.2021 wurden folgende Personen in den Stiftungsrat der Stiftung für Kunst und Kultur in der Oberlausitz für die Amtszeit von 7 Jahren berufen:
    Herr Dr. Hagen Lippe-Weißenfeld (Musik und Kulturpolitik)
    Herr Dr. Sven Rössel  (Musikschulen).

    Teilnahme öffentlicher Bibliotheken am Verbundkatalog für Öffentliche Bibliotheken des GBV (Fernleihe)
    Für die durch den Kulturraum nicht institutionell geförderten Bibliotheken hat der Kulturkonvent beschlossen, die Kosten für die Anbindung in die Datenbank zu übernehmen.

     

    In seiner 121. Sitzung am 27. April 2021 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    Projektförderung 2021
    Weitere Projekte werden im Jahr 2021 gefördert, darunter das Kuratorium Schlesische Lausitz e.V. mit dem Projekt „Die Orgel – Instrument des Jahres 2021 – im Rahmen der Wiederbelebung der Schlesischen Musikfeste“ (Fördersumme bis zu 2.639,74 Euro). Die Musikschule „Johann-Adam-Hiller“ e.V. erhält für die Errichtung einer Online-Plattform und Anschaffung einer Musikschul- App eine Förderung in Höhe von bis zu 6.000,00 Euro.

    Orientierungswerte für die institutionelle Förderung 2022 - Darstellende Kunst
    Für Einrichtungen der Darstellenden Kunst wurden Orientierungswerte für die institutionelle Förderung 2022 beschlossen. Darunter das Deutsch-Sorbische-Volkstheater Bautzen mit 2.306.000,00 Euro, das Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau mit 6.830.000,00 Euro und das Sorbische National-Ensemble mit 260.000,00 Euro.

    Anpassung Kulturraum-Website
    Für die Website des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien werden weitere Anpassungen hinsichtlich der Barrierefreiheit vorgenommen. Entsprechende Mittel hat der Kulturkonvent hierfür freigegeben.

    Berufung Beiratsmitglieder
    Auf der Grundlage des § 4 Absatz 7 des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG) beruft der Kulturkonvent Kultursachverständige für jeweils bis zu fünf Jahre in den Kulturbeirat. Nachdem für 7 Sparten die Beiratsmitglieder am 27.04.2021 abberufen wurden, fand gleichzeitig eine Neuwahl statt. Für die Sparten Bildende Kunst und Museen gibt es neue Beiratsmitglieder. Bei den anderen Sparten wurden die bisherigen Beiratsmitglieder wiedergewählt.

    Gewählte Mitglieder:

    Sparte: Name
    Bildende Kunst: Frau Lydia Hempel
    Museen: Frau Kerstin Noack
    Bibliotheken und Literatur: Frau Marion Kutter
    Musikpflege: Herr Torsten Tannenberg
    Heimatpflege: Herr Marko Suchy
    Zoologische Einrichtungen: Herr Bernd Großer
    Darstellende Kunst: Herr Lutz Hillmann

    Bei den ausgeschiedenen Mitgliedern Frau Sabine Schubert und Frau Dr. Sylke Kaufmann bedankt sich der Kulturkonvent anerkennend für die langjährige, ehrenamtliche und erfolgreiche Arbeit im Kulturbeirat.

     

    In seiner 120. Sitzung am 11. März 2021 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
    Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien wurde zum 31.12.2019 mit der Bilanzsumme von 1.717.043,32 Euro festgestellt.

     

    Die Förderlisten für die Projektförderung 2021 und die Investitionsförderung 2021 wurden beschlossen.

     

    Vollzug Förderrichtlinie 2021
    Dem Kultursekretariat wurde hinsichtlich des Vollzugs der Richtlinie des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien über die Gewährung von Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen und für kulturelle Projekte 2021 (FörderRL KR ON) vom 22. April 2020 das Mandat erteilt, in den Bereichen der institutionellen und Projektförderung (im Einzelfall) bei bestimmten Sachverhalten abweichend von der Richtlinie zu entscheiden.

     

    Neue Förderrichtlinie ab 2022
    Die Richtlinie des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien über die Gewährung von Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen und für kulturelle Projekte (FörderRL KR ON) wurde beschlossen.
    Die Förderung der Sparte Darstellende Kunst soll durch einen gesonderten Beschluss geregelt werden.

     

    In seiner 119. Sitzung am 19. Oktober 2020 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    Haushaltssatzung 2021
    Die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 wurde durch den Kulturkonvent einstimmig beschlossen. Der Haushaltsplan umfasst ein Gesamtvolumen von rd. 18,5 Mio. Euro und ist zugleich die Bewirtschaftungsgrundlage für den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien.

    Förderliste Institutionelle Förderung 2021
    Einstimmig wurde die Förderliste der institutionellen Förderung 2021 beschlossen.

    Förderung Schlesisch-Oberlausitzer Museumsverbund 2021
    Der Kulturkonvent hat beschlossen der Schlesisch-Oberlausitzer Museumsbund gGmbH zusätzlich zur institutionellen Förderung einen Betrag in Höhe von bis zu 230.000 Euro für die "Fortführung der Neustrukturierung der Einrichtung" zur Verfügung zu stellen.

    Strukturmaßnahmen 2021
    Bestätigt wurde darüber hinaus die Prioritätensetzung und finanzielle Beteiligung an Strukturanträgen.

    Förderrichtlinie Kleinprojekte im Bereich der Kulturellen Bildung
    Die Richtlinie des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien über die Gewährung von Zuwendungen für Kleinprojekte im Bereich der Kulturellen Bildung für das Haushaltsjahr 2021 (FöRL Kleinprojekte Kulturelle Bildung 2021) wurde beschlossen. Die Richtlinie tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft.

     

    In seiner 118. Sitzung am 27. August 2020 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    Berufung in den Kulturbeirat
    Herr Torsten Wiegel wurde als Vertreter für die Sparte Soziokultur in den Kulturbeirat berufen.

    1. Nachtragssatzung 2020
    Mit der Beschlussfassung über die erste Nachtragssatzung 2020 wurde der Umlagesatz für die Erhebung der Kulturumlage dahingehend angepasst, dass der im Haushaltsplan veranschlagte Betrag der Kulturumlage nicht überschritten wird.

    Projektförderung 2020
    Der Kulturkonvent hat beschlossen, das Projekt des Erzählraum e. V. „Erzählen, Ein Schatz für die Zukunft“ mit einem Betrag in Höhe bis zu 6.000,00 Euro zu fördern.   

    Vollzug Förderrichtlinie 2020
    Dem Kultursekretariat wurde hinsichtlich des Vollzugs der Richtlinie des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien über die Gewährung von Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen und für kulturelle Projekte 2020 (FörderRL KR ON) vom 03. Mai 2019 das Mandat erteilt, in den Bereichen der institutionellen und Projektförderung (im Einzelfall) bei bestimmten Sachverhalten abweichend von der Richtlinie zu entscheiden.

    Neue Förderrichtlinie ab 2022
    Das Kultursekretariat wurde beauftragt für das Förderjahr 2022 eine neue Förderrichtlinie bis Februar 2021 zu erarbeiten.

     

    Da aufgrund der Corona-Pandemie die Sitzung des Kulturkonventes am 22.04.2020 abgesagt wurde, wurden Beschlüsse im Wege eines Umlaufverfahrens gefasst:

    Förderrichtlinie 2021
    Die Richtlinie des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien über die Gewährung von Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen und für kulturelle Projekte 2021 wurde beschlossen. zur Förderrichtlinie 2021

    Förderliste Investitionsmaßnahmen 2020
    Die Förderliste Investitionsmaßnahmen 2020 wurde geändert. Die Fördersumme für die Fördermaßnahme der Stadt Ebersbach-Neugersdorf, Einführung RFID in der Stadtbibliothek wurde von 12.500,00 Euro um 1.138,52 Euro auf 13.638,52 erhöht.

    Förderung Schlesisch-Oberlausitzer Museumsverbund 2020
    Der Kulturkonvent hat beschlossen eine Änderung bzw. Ergänzung der Förderliste Institutionelle Förderung 2020 dahingehend vorzunehmen, dass die Fördersumme für die Schlesisch-Oberlausitzer Museumsbund gGmbH wie bereits vorgesehen i. H. v.  120.000 Euro beizubehalten ist. 288.000 Euro werden (wie bereits 2019 erfolgt) für die „Neustrukturierung der Einrichtung“  auch für das Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt.

     

    In seiner 117. Sitzung am 24. Februar 2020 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    Projektförderung 2020
    Für das Projekt des Großen Chor Hoyerswerda e.V. "The armed man" wurde die Förderung auf bis zu 9.057,00 Euro erhöht.

    Abberufung aus dem Kulturbeirat des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien
    Herr Thomas Pilz, langjähriges Mitglied des Kulturbeirates und zugleich Beiratsvorsitzender wurde am 24.02.2020 aus dem Kulturbeirat abberufen.

    Förderrichtlinie Kleinprojekte im Bereich der Kulturellen Bildung
    Die Richtlinie des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien über die Gewährung von Zuwendungen für Kleinprojekte im Bereich der Kulturellen Bildung für das Haushaltsjahr 2020 (FöRL Kleinprojekte Kulturelle Bildung 2020) wurde beschlossen. Die Richtlinie tritt zum 01. April 2020 in Kraft. mehr dazu

     

    In seiner 116. Sitzung am 12. Dezember 2019 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
    Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien wurde zum 31.12.2018 mit der Bilanzsumme von 2.055.066,85 Euro festgestellt.

    Die Förderlisten für die Projektförderung 2020 und die Investitionsförderung 2020 wurden beschlossen.

    Darüber hinaus wurden für die Orientierungswerte für die institutionelle Förderung 2021 beschlossen und ein Grundsatzbeschluss für die Förderung ab 2022 dahingehend gefasst, dass das Kultursekretariat beauftragt wird in Zusammenarbeit mit den Gremien einen Vorschlag zu erarbeiten, der die institutionelle Förderung ab 2022 auf der Basis eines einheitlichen Fördersatzes regelt. Ebenfalls soll ein Vorschlag für einen einheitlichen Sitzgemeindeanteil erarbeitet werden. Zudem soll zukünftig eine angemessene Eigenerwirtschaftungsquote Berücksichtigung bei der Ermittlung der Förderung finden. Die Vorschläge haben die Eckpunkte der mittelfristigen Haushaltsplanung des Kulturraumes zu berücksichtigen. Für die Sparte Darstellende Kunst wird auf Grundlage eines externen Gutachtens ein eigenständiger Vorschlag bearbeitet.

     

    In seiner 115. Sitzung am 16. Oktober 2019 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

    Haushaltssatzung 2020
    Der Haushalt für das Jahr 2020 wurde durch den Kulturkonvent mehrheitlich beschlossen. Er umfasst ein Gesamtvolumen von rd. 18,4 Mio. Euro und ist zugleich die Bewirtschaftungsgrundlage für den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien.

    Förderliste Institutionelle Förderung 2020
    Einstimmig wurde die Förderliste der institutionellen Förderung 2020 beschlossen.

    Strukturmaßnahmen 2020
    Bestätigt wurde darüber hinaus die Prioritätensetzung und finanzielle Beteiligung an einem Strukturantrag des Gerhart-Hauptmann Theaters Görlitz-Zittau für die Erstellung eines Kooperationskonzeptes der Oberlausitzer Bühnen.

    Projektförderung
    Für die Umsetzungsphase (2020-2023) des Projektes via cultura 4.0 wurde eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu maximal 312,5 TEUR befürwortet.

     

    In seiner 114. Sitzung am 03. Mai 2019 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

     

    Berufung Kulturbeirat
    Herr Markus Köhler, Geschäftsführer des Euroregion Neisse e.V., wurde als Kultursachverständiger in den Kulturbeirat berufen.

    Förderrichtlinie 2020
    Für das Jahr 2020 wurde die Richtlinie des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien über die Gewährung von Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen und für kulturelle Projekte beschlossen.

    Institutionelle Förderung 2020
    Es wurden Orientierungsdaten für Einrichtungen beschlossen, welche sich bereits in der institutionellen Förderung befinden.

     

  • Der Vollzug erfolgt nach der geltenden VwV Zuwendungen Strukturmaßnahmen SächsKRG.
    Für Strukturmaßnahmen können demnach jährlich über den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien Zuwendungen beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) beantragt werden. Zuwendungen können nur von den Trägern von Kultureinrichtung gemäß § 3 Abs. 1 SächsKRG gestellt werden. Srukturmaßnahmen sind Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organistations- oder Personalstruktur. Strukturmaßnahmen können Investitionen beinhalten, sofern diese dem Maßnahmeziel nach Satz 2 der VwV dienen. Das mit Strukturmaßnahmen verbundene Ziel ist regelmäßig die Erzielung von Effizienzgewinnen und / oder Hebung von Synergien.

    Zuwendungsfähige Ausgaben für Strukturmaßnahmen sind gemäß der VwV
    a) Personalausgaben, die zur Durchführung der Strukturmaßnahme notwendig sind, insbesondere Abfindungszahlungen, sofern sie angemessen und tarif- oder einzelvertraglich geschuldet sind;
    b) Ausgaben für Rechtsberatung;
    c) Ausgaben für sonstige Beratungsleistungen einschließlich Gutachten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strukturmaßnahme;
    d) sonstige Sachausgaben zur Umsetzung der Strukturmaßnahme, zum Beispiel Gerichts- und Notarkosten;
    e) Ausgaben für die Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden einschließlich Beschaffungsnebenkosten;
    f) Ausgaben für Baumaßnahmen gemäß DIN 276;
    g) Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände.

    Da gemäß Ziffer IV. Pkt. 1.3 der VwV vor Beantragung des Projektes mit dem zuständigen Kulturraum Einvernehmen über Art und Umfang des geplanten Projektes herzustellen ist und der Kulturraum seine Zustimmung zum Projekt schriftlich zu erklären hat, wird um Vorlage des Strukturantrages (auf dem Postweg) beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien bis spätestens 15. Juni 2024 gebeten.

    Sofern eine finanzielle Beteiligung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien gemäß Ziffer IV. Punkt 6 der VwV aus dem Finanzierungsplan der Strukturmaßnahme hervorgeht, ist dafür parallel ein gesonderter Projektantrag (als Online-Antrag) beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien bis zum 15. Juni 2024 zu stellen.

    Antragsformular Strukturmittel (Bitte beim Kultursekretariat anfordern)

  • Kulturkonvent Oberlausitz-Niederschlesien berät über Projektförderung 2025

    Der Kulturkonvent des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien hat sich am 6. Dezember 2024 zu seiner 134. Sitzung in der Stadt Herrnhut getroffen. Der Konvent würdigte mit der Wahl des Tagungsortes die Aufnahme der „Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine“ auf die Welterbeliste der UNESCO im Sommer dieses Jahres.

    Ergebnisse der Konventssitzung
    Der Konvent beriet die Empfehlungen des Kulturbeirates zur Projektförderung 2025. In den letzten Jahren konnten mit Haushaltsmitteln von rund 650.000 Euro Projekte aus allen Kultursparten gefördert werden, wobei das Antragsvolumen jeweils weitaus höher lag. Für 2025 lagen zum Stichdatum 15. Juni 2024 dem Kultursekretariat Anträge über insgesamt etwas mehr als einer Million Euro vor. Kürzungen sind deshalb jedes Jahr unvermeidlich. Das bezieht sich sowohl auf Ablehnungen von Projektvorhaben im Ergebnis der fachlichen Bewertung der regionalen Bedeutsamkeit als auch auf Kürzungen der Antragssummen. In diesem Jahr wurde zunächst eine sogenannte Positivliste beschlossen, ohne Angabe der Förderhöhe. Auf der nächsten Konventssitzung am 14. Februar 2025 soll die Haushaltssatzung 2025 bestätigt werden, so dass Anfang des Jahres die Antragsteller Klarheit über die Höhe der bewilligten Förderung erhalten.
    Zu den insgesamt 35 für die Förderung empfohlenen Kulturvorhaben zählen viele zyklische Veranstaltungen wie der Tag des offenen Umgebindehauses, die Jazztage Görlitz, das Neisse Filmfestival, das Kammermusikfest Oberlausitz oder die Musikfesttage Hoyerswerda. Gegeben durch einen runden Jahrestag wird ein umfangreiches Programm zur Hammerschmidt-Ehrung gefördert: Der 350. Todestag des Barockkomponisten aus Zittau soll durch 10 Veranstaltungen gewürdigt werden, wobei neben Konzerten mit weltlichem und geistlichem Repertoire Formate zum Mitmachen wie ein Chortreffen, ein Bürgerfest, eine Akademie für Nachwuchsmusiker und ein app-basierter Stadtrundgang geplant sind.
    Viele Projekte setzen einen Schwerpunkt auf die kulturelle Bildung – so die traditionellen Schülerkonzerte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, die Angebote des Kulturzentrums KRABAT-Mühle mit „Komm nach Schwarzkollm, komm an die Mühle – Krabat entdecken, erleben und verstehen“ oder das erstmals geförderte Tanzfestival für junges Publikum unter dem Namen „Achtung TANZ(T)“ von TanzART e.V. in Kirschau.

    Die Liste der Projekte, die 2025 eine Zuwendung erhalten, entnehmen Sie bitte der Anlage.