PRESSEMITTEILUNG
Kulturkonvent Oberlausitz-Niederschlesien beschließt Haushaltssatzung und Förderhöhen 2025
Der Kulturkonvent des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien hat sich am 14. Februar 2025 zu seiner 135. Sitzung im Haus der Sorben in Bautzen getroffen.
Ergebnisse der Konventssitzung
Die Haushaltssatzung 2025 wurde beschlossen und damit der Weg freigegeben für die Bewilligung der Kulturraumförderung im laufenden Jahr 2025. Bereits im Oktober und Dezember waren sogenannte Positivlisten über die zu fördernden Einrichtungen und Projekte beschlossen worden, allerdings ohne die Höhe der jeweiligen Förderung.
Der Haushalt 2025 des Kulturraums schreibt die Erträge des Vorjahres fort und geht von einer Landeszuweisung auf der Höhe des Doppelhaushaltes des Freistaates 2023/4 aus. Dafür gab es kurz vor der Konventssitzung Rückenwind durch die Ergebnisse der Haushaltsklausur des Freistaates in dieser Woche. Der Finanzminister bestätigte, dass die Kulturraumförderung gemäß dem Sächsischen Kulturraumgesetz mindestens auf dem Niveau von 2024 erhalten werde.
Gleich drei Förderlisten wurden beschlossen: Institutionelle Förderung, Projektförderung und investive Förderung 2025. Letztere war bisher nicht Gegenstand der Konventsberatung. Der Konvent folgte den Empfehlungen des Kulturbeirates. Ein Projekt, das in den Vorjahren bereits zur Förderung empfohlen worden war, aber aufgrund fehlender Co-Finanzierung nicht realisiert werden konnte, wurde nach Bestätigung der Gesamtfinanzierung durch den Konvent in die Förderung aufgenommen: Die Gemeinde Königshain erhält den Zuschlag für den Ausbau der Wagenremise zur Kulturremise für die Erweiterung des Kunstbegegnungsortes Königshain.
Die Fortführung der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung durch eine finanzielle Beteiligung des Kulturraums mit Eigenmitteln in Höhe von 25% wurde bestätigt. Die Haushaltsplanung für 2025 umfasst weitere Drittmittelprojekte des Kulturraums: die bundesgeförderte Lausitz Kultur Koordinierungsstelle geht in das zweite Jahr der 3-jährigen Projektlaufzeit. Hier beteiligt sich der Kulturraum mit 10% Eigenmitteln.
Der Bedarf ist jedoch viel höher als die beschlossenen Förderlisten. Sowohl bei der institutionellen Förderung als auch bei der Projektförderung mussten wie schon im Vorjahr Kürzungen vorgenommen werden im Vergleich zur Antragslage.
Die begrenzten Finanzen haben den Kulturkonvent bereits bei seinen Beratungen im Oktober 2024 dazu bewogen, keine neuen Einrichtungen in die institutionelle Förderung aufzunehmen. Zwei der Antragsteller, Haus Schminke und Kulturbrücken e.V. „Zirkus im Laden“ wurden stattdessen Projektförderungen bewilligt. Im Falle des Eigenbetriebs Kultur Cunewalde, dessen Antrag auf institutionelle Förderung ebenfalls abgelehnt worden war, hat sich der Konvent zu einer Einzelfallentscheidung bekannt: durch einen Sonderbeschluss wird eine Projektförderung bewilligt, die eine Transformation der durch die Gemeinde getragenen Kultureinrichtungen ermöglichen soll, so dass ein neues Nutzungs- und Finanzierungskonzept entwickelt werden kann.
Die Förderlisten 2025 entnehmen Sie bitte der Anlage.