Pressemitteilung Konventssitzung am 24.10.2025
Kulturkonvent Oberlausitz-Niederschlesien beschließt Positivliste institutionelle Förderung 2026
Der Kulturkonvent des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien hat sich am 24. Oktober 2025 zu seiner 137. Sitzung im Stadt- und Schlossmuseum Hoyerswerda getroffen. Nachdem im Frühjahr die unsichere Haushaltslage des Freistaates die Beratungen bestimmte, konnten jetzt auf der Grundlage des Doppelhaushaltes 2025/6 gleich mehrere wegweisende Beschlüsse gefasst werden.
Die Landeszuweisung für die ländlichen und urbanen Kulturräume im Freistaat Sachsen wurde für die Jahre 2025/6 angehoben, was zur Folge hat, dass auch die Mitglieder der Zweckverbände eine höhere Kulturumlage aufbringen müssen. Das sind im Falle des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien die Landkreise Görlitz und Bautzen sowie die Stadt Görlitz. Das Kulturraumgesetz gibt vor, dass die Landesmittel für die Kulturförderung im Verhältnis 1:2 durch die Kulturräume gegenfinanziert werden müssen. Daraus ergab sich die Notwendigkeit einer Nachtragssatzung, die am Freitag für den Haushalt 2025 beschlossen wurde. Zugleich wurde die Haushaltssatzung 2026 durch den Kulturkonvent bestätigt.
Damit stehen in den Jahren 2025 und 2026 knapp 1 Mio. Euro mehr für die Förderung von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen zur Verfügung. Allerdings werden diese Mehreinnahmen gemindert durch die fehlenden Zuweisungen des Landes im Bereich investiver Verstärkungsmittel. Hier muss der Kulturraum mit rund 400.000 Euro weniger auskommen als für 2025 geplant. Die für 2025 bereits der Sache nach bestätigte Förderliste der investiven Projekte kann dank der erhöhten Landeszuweisung jetzt auch durch einen Förderbescheid finanziell wirksam werden.
Im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien sind entsprechend der geltenden Förderrichtlinie Einrichtungen in den Kultursparten Darstellende Kunst, Museen, Bibliotheken, Musikschulen, soziokulturelle Einrichtungen und Zoos förderfähig. Außerdem wird die Umweltbibliothek Großhennersdorf als sonstige Einrichtung jährlich gefördert. Mit der jetzt beschlossenen Positivliste wurden keine neuen Einrichtungen in die institutionelle Förderung aufgenommen.
Die Förderhöhen werden erst bei der Konventssitzung im Dezember beschlossen.
Der Kulturkonvent wird vor der abschließenden Beratung der überarbeiteten Leitlinien und daraus folgenden Förderrichtlinie keine Veränderung bei der Auswahl der geförderten Einrichtungen vornehmen. Zum Thema Förderung ab 2027 treffen sich die Mitglieder des Kulturkonventes und des Kulturbeirates im Januar 2026 zu einer zweitägigen Klausur.
Der Kulturkonvent hat darüber hinaus die Fortsetzung der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung bestätigt, die ihre Angebote für Schulklassen, Kindergärten und Horte über eine jährliche Projektförderung des SMWK finanziert. Dabei handelt es sich um eine Anteilfinanzierung, so dass der Kulturraum die Mittel für den Eigenanteil jährlich bestätigen muss.
Das Kultursekretariat informiert darüber hinaus über bevorstehende Veranstaltungen:
• 2. Länderübergreifender Fachtag Kulturelle Bildung in der Lausitz am 4. November 2025 in Spremberg - Informationen online unter
https://www.kulturraum-on.de/de_DE/fachtag-zur-kulturellen-bildung
• Auftaktveranstaltung am 6. November 2025 in Kirschau: „Let´s Talk – Miteinander reden statt übereinander“, ein Projekt der Kunstinitiative „Im Friese“ e.V. im Rahmen der Bundesförderung Aller.Land
• Lausitz Kulturforum #03 am 27. November 2025 in Finsterwalde www.lausitz-kultur.eu
Hier finden Sie die Beschlüsse der 137. Sitzung des Kulturkonventes