Förderung: Kooperationsprojekte der Kulturellen Bildung

Die Ausschreibung zur Förderung von Kooperationsprojekten der Kulturellen Bildung 2025 ist geöffnet. Anträge können bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden. Das Antragsformular sowie die erforderlichen Unterschriften sind per E-Mail an kulturellebildung@kreis-gr.de zu senden.

Gefördert werden kulturelle Bildungsprojekte im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, die sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren richten oder einen generationsübergreifenden Ansatz verfolgen. Ziel der Förderung sind kleinere Kooperationsprojekte zwischen Kultureinrichtungen bzw. Kulturschaffenden und Bildungsinstitutionen wie Schulen, Kindergärten oder Sozialträgern. Die Projekte sollen sich mit der Vermittlung von kulturell-künstlerischen Methoden in verschiedenen künstlerischen Disziplinen befassen und können als Workshops, Projektwochen, Ferienangebote oder regelmäßig über einen begrenzten Zeitraum durchgeführt werden.

Teilnehmende müssen aktiv in den künstlerischen Prozess eingebunden werden, und die Teilnahme an den Projekten muss freiwillig sein. Die Förderung beträgt maximal 2.000 Euro je Projekt, wobei auch eine Vollfinanzierung bis zu diesem Betrag möglich ist. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 5.000 Euro nicht überschreiten.

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Zusage durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter dem Bereich Kulturelle Bildung.