Pressemitteilung 141. Sitzung des Kulturkonventes am 12.06.2026

Kulturkonvent Oberlausitz-Niederschlesien beschließt Nachtragssatzung
zum Haushalt 2026

Die Finanzierung der Kulturraumförderung steht auf zwei Säulen, einerseits der Landeszuweisung aus Mitteln des Freistaates Sachsen und andererseits der Kulturumlage aus Mitteln der Kommunen, die von den Mitgliedern des Zweckverbands Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien zu leisten ist. Die Höhe der Kulturumlage für die Landkreise Bautzen und Görlitz als Mitglieder und die Stadt Görlitz als freiwilliges Mitglied des Zweckverbands richtet sich nach Umlagegrundlagen, die durch das Sächsische Finanzministerium erst im laufenden Jahr bekannt gegeben werden. In diesem Jahr führen die steuerlichen und statistischen Kennzahlen zu einer Erhöhung des Umlagesatzes, so dass die Kulturumlage für die einzelnen Mitglieder neu berechnet werden musste. Die daraus folgende Nachtragssatzung zum Haushalt 2026 muss vor dem 30. Juni des laufenden Jahres beschlossen werden, was Gegenstand der Beschlussfassung am heutigen Freitag bei der 141. Sitzung des Kulturkonventes im Zittauer Rathaus war. Voraussetzung für den Erhalt der Landesmittel ist gemäß Sächsischem Kulturraumgesetz, dass der Kulturraum finanzielle Mittel über die Kulturumlage im Verhältnis von mindestens 1:2 zur Landeszuweisung vereinnahmt, was im Falle des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien einem Betrag von rund 6, 6 Mio. Euro entspricht. Die Summe hat sich nicht verändert im Vergleich zum Haushaltsplan, nur die Aufteilung zwischen den Landkreisen.

Weitere Beschlussvorlagen betrafen notwendige formale Änderungen der Satzung des
Zweckverbands und der Geschäftsordnung des Kulturkonventes. Die nächste Sitzung des beschlussfassenden Gremiums ist für den 4. November 2026 in Bautzen geplant. Bei der Herbstsitzung werden die Förderlisten für das Jahr 2027 beraten.

Die Antragsfrist für die Kulturraumförderung 2027 endet am 15. Juni 2026.